Fragen zur Sozialwahl

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Warum eigentlich Sozialwahl?

Mit ihrer Stimmabgabe stärken Versicherte ihren ehrenamtlichen Vertretern für ihre demokratische Arbeit den Rücken. Die Wahlberechtigten der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und der Ersatzkassen machen damit von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch. Bei der Sozialwahl geht es um ihre Rente, ihre Gesundheitsversorgung und damit auch um ihre Zukunft und die ihrer Kinder. Der Gesetzgeber hat die Sozialwahl als festen Bestandteil der Demokratie in Deutschland verankert. Sie ist seit 1953 bewährtes Modell des Interessenausgleichs und trägt damit zur Leistungsfähigkeit der deutschen Sozialversicherung und zum sozialen Frieden bei. Sie ist dabei die drittgrößte Wahl in der Bundesrepublik nach der Bundestagswahl und der Wahl zum Europäischen Parlament.

Was ist denn unter Selbstverwaltung zu verstehen?

Unter Selbstverwaltung versteht man, dass die Versicherten selbst Einfluss auf ihre Angelegenheiten nehmen und nicht der Staat. Die gewählten Vertreter arbeiten ehrenamtlich und sind allein den Versicherten verpflichtet. Durch diese demokratische Mitbestimmung sind die Sozialversicherungsträger sehr nah an den Menschen, für die sie Leistungen erbringen.

Um was handelt es sich bei der Sozialwahl?

Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind selbstverwaltet, was bedeutet, dass Versicherte und Rentner im Gegensatz zur privaten Versicherung ihre eigenen Parlamente haben. Bei der Sozialwahl wählen Versicherte alle sechs Jahre ihre Vertreter in diese Parlamente. Hier vertreten Versicherte die Interessen von Versicherten.

Das Prinzip hierbei ist relativ einfach: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen. Die gewählten Parlamente und ihre Ausschüsse stellen die wichtigsten Gremien der Sozialversicherungsträger dar. Egal, ob es um die Verabschiedung der Haushalte geht oder beispielsweise darum, welche spezialisierten Rehabilitationsleistungen die Rentenversicherung anbietet, welche neuen Satzungsleistungen in den Katalog der Krankenversicherung übernommen werden – bei Entscheidungen, die Versicherte direkt betreffen, ist die Stimme der Selbstverwaltung entscheidend. Hierzu zählen auch Fusionen mit anderen Krankenkassen. Die vom Staat unabhängige Selbstverwaltung trifft also alle Grundsatzentscheidungen. Seit Jahren streitet sie um diese Unabhängigkeit und verteidigt sie gegen staatliche Zugriffe. Dass die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung mittlerweile wieder in Teilen über den Beitragssatz selbst entscheiden kann, ist ein Ergebnis davon. Das erklärte Ziel bleibt aber die volle Beitragssatzautonomie.

Im Jahr 2017 findet die Sozialwahl zum zwölften Mal statt. Zum ersten Mal wurde die Sozialwahl 1953 durchgeführt.

Oft vergessen: Sozialwahl ist drittgrößte Wahl in Deutschland.

In der Bevölkerung ist es nicht so bekannt: Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Wahl zum Europäischen Parlament die drittgrößte Wahl in der Bundesrepublik. Bereits seit 1953 ist sie Sinnbild für ein bewährtes Modell des Interessenausgleichs und trägt damit zur Leistungsfähigkeit Deutschlands und zum sozialen Frieden bei.

Warum soll gewählt werden?

Mit ihrer Stimmabgabe stärken Versicherte ihren ehrenamtlichen Vertretern für ihre demokratische Arbeit den Rücken. Die Wahlberechtigten der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen machen damit von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch. Bei der Sozialwahl geht es um ihre Rente, ihre Gesundheitsversorgung und damit auch um ihre Zukunft und die ihrer Kinder.

Was wird gewählt?

Bei der Sozialwahl wählen Versicherte und Rentner ihre Vertreter in die Parlamente der Sozialversicherung. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund heißt das Parlament Vertreterversammlung. Bei den Ersatzkassen nennen sich die Parlamente und deren Mitglieder Verwaltungsräte.

Wer steht zur Wahl?

Bei der Kaufmännischen Krankenkasse KKH bzw. der Deutschen Rentenversicherung Bund kandidieren Versicherte, was bedeutet, dass die Kandidatinnen und Kandidaten wissen, um was es geht. Jedoch werden sie nicht einzeln gewählt, sondern treten gemeinsam in Listen an. Die Zusammenstellung der Listen übernehmen die entsendenden Organisationen, wie z. B. unsere KKH-Versichertengemeinschaft e. V., Gewerkschaften und andere Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischen Zielen. Einzelne Versicherte können auch freie Listen aufstellen.

Wie wird gewählt?

Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Das heißt, die Wähler erhalten ihre Wahlunterlagen automatisch per Post und können die roten Wahlbriefumschläge kostenlos zurücksenden – die über 100.000 Briefkästen der Post und viele DHL-Stationen sind sozusagen die Wahlurnen. Wer bei der Deutschen Renten-versicherung Bund versichert und Mitglied einer der Ersatzkassen ist, erhält zwei Wahlbriefe. Egal wie viele Wahlbriefe man erhält, gilt: Pro Stimmzettel darf nur eine Liste angekreuzt werden. Sonst ist die Stimme ungültig.