Begleittext zur Sozialwahl 2023

Die Versichertengemeinschaften, die sich in der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Ersatzkassen (AGuM e.V.), der die Versichertengemeinschaft KKH angehört, zusammengeschlossen haben, beteiligen sich mit Listenverbindungen bei der DRV Bund und einigen regionalen Rentenversicherungsträgern an der Sozialwahl 2023, die am 31.05.2023 stattfinden wird. Darüber hinaus kandidieren die einzelnen Versichertengemeinschaften natürlich auch für die Verwaltungsratswahlen ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Die AGuM eröffnet mit der Auflegung ihres neuen Flyers die Öffentlichkeitsarbeit für die Sozialwahl 2023.

Gleichzeitig weisen wir auf ein sehr geschichtsträchtiges Datum hin: Die Soziale Selbstverwaltung feiert am 18. Mai 2023 ihren 70. Jahrestag. Die Sozialwahlen, in der alle 6 Jahre die Gremien der Sozialen Selbstverwaltung gewählt werden, blicken auf eine 70-jährige Tradition zurück. Das Prinzip der deutschen Sozialversicherung beruht auf strengen basisdemokratischen Regelungen. Im Zentrum stehen die Mitgliederparlamente, die bei der Sozialwahl gewählt werden und die weitgehend die Geschicke der Kranken‑, Renten- und Pflegeversicherung bestimmen.

Der wesentliche Unterschied zu einem vom Staat bestimmten Sozialversicherungssystem besteht darin, dass die Betroffenen, nämlich die Versicherten, ihre Interessen selbst vertreten und Entscheidungen in ihren Belangen selbst herbeiführen können. Dieses basisdemokratische Verfahren ist ein hohes Gut, über das unsere Gesellschaft verfügt und das es zu stützen und abzusichern gilt. U. a. kann dies durch eine starke Beteiligung an den Sozialwahlen geschehen.

Die AGuM ruft hiermit alle Versicherten auf, sich an der Sozialwahl zu beteiligen; eine hohe Wahlbeteiligung garantiert den Fortbestand unserer selbstverwalteten Gesundheits- und Alterssicherungssysteme.