Warum eigentlich Sozialwahl?

Die deutsche gesetzliche Sozialversicherung umfasst die Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Ein wesentliches Merkmal hierbei ist, dass diese nicht von der Politik und vom Staat geführt werden. Diese geben zwar den Rahmen vor, in welchem hier gehandelt werden soll. Letztendlich liegt es aber in der Hand der sogenannten Selbstverwaltung.

Genau genommen heißt dies, dass hier die Versicherten über die Geschicke des jeweiligen Versicherungsträgers entscheiden. In der Praxis üben sie diese ehrenamtliche Tätigkeit in den Versicherungsparlamenten aus und beschließen hier über den jeweiligen Haushalt, Erweiterung von Satzungsleistungen und andere grundlegenden Angelegenheiten. Diese Parlamente heißen bei den Krankenkassen Verwaltungsrat bzw. bei der Deutschen Rentenversicherung Vertreterversammlung.

Die Zusammensetzung wird durch die alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen geregelt. Bei diesen Sozialwahlen stimmen die Wahlberechtigten per Wahlzettel ab. Das ist gelebte Demokratie pur, da hier allein der Wille des Wählers, sprich dessen Stimme entscheidet.

Die Sozialwahl, welche in diesem Jahr 70 Jahre besteht, ist im Übrigen nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.